General terms and conditions

General terms and conditions of the by.schulz GmbH

Status 01.01.2016

by.schulz GmbH
Bühler Straße 121
66130 Saarbrücken
DeutschlandTel: +49  (0) 681 – 59 59 81 18
Fax: +49  (0) 681 – 59 59 81 19
info@byschulz.com
www.byschulz.com
Geschäftsführer: Markus Schulz & Robert Koch
Sitz der Gesellschaft ist Saarbrücken
HRB NR: 12640
St.NR: 040/272/05289
UST-ID: DE217821771K

For deliveries, offers and sales of by.schulz GmbH the following conditions apply. Deviating conditions, in particular the purchasing conditions of the buyer, are only valid if they are specially agreed and confirmed in writing by by.schulz GmbH have been. These shall apply at the latest upon receipt of the goods or Power than assumed. They shall also apply without further express Agreement for all future business relations. In the following text the by.schulz GmbH is also referred to as the seller.

1. Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die Verkäuferin ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Angebote der Verkäuferin sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung durch die Verkäuferin zustande. Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die by.schulz GmbH.

2. Lieferung
Die by.schulz GmbH wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, Mangel an Rohstoffen, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder durch andere Umstände unangemessen erschwert bzw. unmöglich wird. Werden der Verkäuferin während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, dann wird sie ebenfalls von der Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die Verkäuferin zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Zahlung vorab geleistet wurde. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen, beim Herstellerwerk geklärt sind.Die vereinbarte Lieferfrist gilt erst dann als Fixgeschäft im Sinne des BGB, wenn eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist.
Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit gilt nicht bei Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Solche Umstände sind z.B. Streiks oder höhere Gewalt betriebliche Störungen etc. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn er der Verkäuferin schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens
8 Wochen, gerechnet von der Absendung der schriftlichen

The buyer is obliged to immediately to lose weight. Is the delivery from or at a certain time agreed, the buyer is obliged to return the goods within 4 weeks after these dates. For call orders the ordered articles must be delivered within 3 months – calculated from Call date – to be accepted.

3. Versand Deutschland, International
Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Versand mit eigenen Fahrzeugen der Verkäuferin durchgeführt wird. Für jede Sendung berechnen wir pauschal bis 10kg 5,95€ Versandkostenanteil innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sendungen außerhalb Deutschlands wird die Fracht nach Absprache berechnet. Wir halten uns Versandkostenänderungen vor. Sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der Verkäuferin verlassen hat geht die Gefahr auf den Käufer über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Verkäuferin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

4. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein
Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die Verkäuferin bedarf der Schriftform. Im übrigen müssen der Verkäuferin offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem
sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die Verkäuferin bereitzuhalten.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin aus. Des weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und der Verkäuferin von etwaigen Sachschäden oder Verlusten direkt durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen.
Bei begründeter Mängelrüge ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbeschränkungen.

Replaced parts are not free of charge upon request to the seller to return. If parts or components are installed, the Skill, care and expertise of a mechanic are assumed. Unauthorized reworking and improper handling have loss of all warranty claims. Only for defence disproportionately large damages or in the event of delay in rectifying the defect by the seller, the buyer is entitled, after prior the seller and to replace the defective goods in exchange for the reasonable costs. Wear or wear and tear in normal scope does not give rise to any warranty claims.

Recourse claims according to §§ 478, 479 BGB only exist if the by the consumer was justified and only in the legal scope. This shall not apply to any claims not made with the seller fairness regulations and requires the observance of its own duties and obligations the party entitled to recourse, in particular observance of the obligation to give notice of defects ahead. Claims for damages of any kind against the seller as well as against their vicarious agents and assistants are excluded, as far as the damage is not intentional or grossly was caused negligently.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich akzeptiert die Verkäuferin zwei Zahlungsarten:
Sepa-Lastschrift oder Vorkasse. Kosten, die auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos, gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Nichteinlösung oder Rückbuchung durch ihn verschuldet wurde. Bei Bezahlung per Vorkasse überweisen Sie bitte den vollen Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung der Verkäuferin auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bestellung storniert wird, falls in diesem Zeitraum kein Zahlungseingang erfolgt ist. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne MwSt., die der Käufer in ihrer jeweilig gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Werk. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Verkäuferin.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten – also auch erst künftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der Verkäuferin getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, dem Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum ggf. als Sicherung für die Saldoforderung der Verkäuferin. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung der Verkäuferin in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht der Verkäuferin das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungswert der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an die Verkäuferin abgetreten. Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Arbeitnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Verkäuferin in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen der Verkäuferin nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach Faktura der Verkäuferin.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern oder einzubauen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten der Verkäuferin ausreichend gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an die Verkäuferin abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin oder die Abtretung der Forderung hinweisen und die Verkäuferin unverzüglich unter Übergabe der für den
Widerspruch erforderlichen Unterlagen benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Käufer seine Abnehmer unverzüglich zu benennen und auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin bzw. die Forderungsabtretung hinzuweisen. Die Verkäuferin ist berechtigt, in diesem Falle die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.

7.  Warenrücknahme
Eine Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die Verkäuferin gezwungen ist, aus den vom Käufer zu vertretenden Gründen die Ware zurückzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle der Verkäuferin entstehenden Kosten, Spesen ect. zu ersetzen. Außerdem ist der Verkäuferin eine angemessene Entschädigung für die durch den Gebrauch bzw. Beschädigungen entstandene Wertminderung sowie den der Verkäuferin durch die Rücknahme entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Verkäuferin in Höhe der hierdurch entstehenden Forderung gegen bereits gezahlte Kaufpreisraten insoweit aufrechnet.Vereinzelt kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Rücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die retournierte Ware vollständig, original und unbeschädigt verpackt ist. Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung trägt der Käufer. Für die Bearbeitung von Retouren behält sich die Verkäuferin eine Bearbeitungs- bzw. Wiedereinlagerungsgebühr von 25% vor.

8. Datenspeicherung
Die Verkäuferin ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers intern zu verwerten und zu speichern.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort ist Saarbrücken. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der Verkäuferin das Amtsgericht Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Saarbrücken vereinbart.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich trifft.

Saarbrücken, 01.01.2016 by.schulz GmbH